Sehr geehrte Gartenfreunde/innen

Der am 21.06. 2026 gestellte Antrag bezüglich der Gemeinschaftsarbeit, von über 80 jährigen Gartenfreunden ist so leider nicht umsetzbar.

Begründung:
Unsere Satzung beschreibt im §7 (4): Das jedes Mitgliedes verpflichtet ist Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Ersatzpersonen können zugelassen werden.

Wenn wir also den Antrag folgen wollen müssen wir zuerst unsere Satzung ändern. Dies alles hat auch Auswirkung auf die Versammlung da hier ja auch eine Gemeinschaftsstunde angerechnet wird.

Nach einem Gespräch mit dem Antragsteller wurde vereinbart das der Vorstand bis zur nächsten Versammlung einen entsprechenden Vorschlag für einen neuen Antrag vorlegen wird.

Es werden auch weiterhin Einzelfälle diesbezüglich geprüft und bewertet.

Mit freundlichen Grüßen